Adidas verklagt australischen Händler White Fox wegen Vier-Streifen-Designs

Wichtige Erkenntnisse
- Klage wegen Markenrechtsverletzung durch Vier-Streifen-Design
- Vorwurf der bewussten Täuschung und Rufausnutzung
- Wegweisendes Urteil für geistiges Eigentum in der Modebranche
Der deutsche Sportartikelhersteller Adidas hat vor dem australischen Bundesgericht Klage gegen das Modelabel White Fox eingereicht. Adidas wirft dem Unternehmen vor, dass dessen Vier-Streifen-Design „täuschend ähnlich“ zur ikonischen Drei-Streifen-Marke sei. Da White Fox die Produktion der umstrittenen Linie nicht einstellte, folgte nun der Rechtsweg.
Adidas argumentiert, White Fox wolle vom Ruf der Marke profitieren und Verbraucher täuschen, unter anderem durch digital manipulierte Werbebilder. Das Unternehmen, das 2025 einen Umsatz von 24,8 Milliarden Euro erzielte, fordert Schadensersatz für die Verletzung seiner seit 1957 registrierten Marke.
Die Anwälte von White Fox bestreiten den Vorwurf und verweisen auf ähnliche Designs anderer australischer Einzelhändler. Das 2013 gegründete Unternehmen White Fox meldete für das Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von 542 Millionen australischen Dollar, getrieben durch Influencer-Marketing.
Der Prozess ist für Anfang nächsten Jahres angesetzt. Das Urteil wird ein wichtiger Maßstab dafür sein, wie nah Fast-Fashion-Marken an geschützte Markenmotive heranreichen dürfen, ohne geistige Eigentumsrechte zu verletzen.
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